Samstag, 5. Oktober 2013

Tipps und Tricks zum Thema Finanzen und Arbeitslosigkeit 1

Heute möchte ich etwas besonderes Anbieten. Da ich ja sehr viel über Finanzen berichte, jedoch nicht jeder in der glücklichen Lage ist Arbeit zu haben, möchte ich gerne ein paar Tipps und Tricks weitergeben.

Eine plötzliche Arbeitslosigkeit ist nicht nur ein emotionaler, sondern vor allem auch ein finanzieller Tiefschlag. Auf einmal hat man kein geregeltes Einkommen mehr und muss mit der oftmals viel zu geringen amtlichen Unterstützung streng haushalten. Das stellt jede Finanzplanung auf den Kopf. Damit Sie jedoch dabei nicht den Kopf verlieren, folgen nun einige Tipps und Tricks zur finanziellen Orientierung in der Arbeitslosigkeit.

Hier kommt auch schon der erste Tipp:

1) Amtliche Unterstützung
In den ersten 12 Monaten der Erwerbslosigkeit haben Sie Anspruch auf das sogenannte „Arbeitslosengeld I“, sofern Sie innerhalb der letzten 2 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren und somit Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Sind sie vermögend, oder haben einen besserverdienenden Partner, haben Sie leider keinen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I. Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit haben Sie das Recht auf finanzielle Unterstützung und sollten diese auch rechtzeitig beantragen, da es generell keine rückwirkenden Zahlungen gibt. Außerdem drohen Strafen in Form von Nichtzahlungen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig als arbeitslos melden. Das Arbeitslosengeld I errechnet sich wie folgt: Alleinstehende erhalten 60% ihres vorherigen pauschalierten Nettoverdienstes. Personen mit minderjährigen Kindern erhalten 67%. Dabei muss der ehemalige Arbeitgeber den ehemaligen Verdienst schriftlich bescheinigen und bestätigen. Nach Ablauf eines Jahres hat man nur noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als das allseits gefürchtete Hartz IV. In Ausnahmefällen und bei Personen über 55 Jahren (da diese als schwer vermittelbar für neue Arbeit gelten), wird auch nach Ablauf der ersten 12 Monate das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt. Während das Arbeitslosengeld I noch relativ „hoch“ ist mit 60% des früheren Einkommens, decken die Hartz IV- Sätze oftmals gerade eben das Existenzminimum ab. Sie sollten also in jedem Fall in der Zeit, in der sie das Arbeitslosengeld I beziehen jeden Monat etwas Geld beiseitelegen, falls Sie in dieser Zeit keine neue Arbeit finden und anschließend auf Hartz IV angewiesen sind. Wenn Sie dann tatsächlich nach einem Jahr erfolgsloser Jobsuche Hartz IV beziehen, sollten Sie einen präzisen Haushaltsplan führen und alle Ausgaben sorgfältig bedenken, damit das Geld jeden Monat ausreicht.


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